Die Körper verendeter oder euthanasierter Tiere aus landwirtschaftlichen Betrieben sind potentiell infiziert mit Tierseuchenerregern. Daher stellen sie grundsätzlich für Mensch und Tier eine Gefahr da. Aus diesem Grunde sind sie geschützt vor Witterungseinflüssen so zu lagern, dass Menschen nicht unbefugt und Tiere nicht mit diesem Material in Berührung kommen können (§ 10 TierNebG).
In Schweinehaltungen im Nordwesten Niedersachsen sind zur Lagerung der Tierkörper vornehmlich Behälter in Form von VA-Containern mit Deckel vorhanden.
In einer Reihe von Betrieben werden die Container in Erdbunkern gelagert. In solchen Fällen ist zunächst der Bunker-Deckel zu entfernen, was abhängig von der Konstruktion und Funktion unterschiedlich gut möglich ist. Sonst ist der Containerdeckel abzunehmen, anschließend werden die Container per Kran angehoben und über dem geöffneten Fahrzeug gefüllt gewogen, dann mit einem nach unten hängenden Seil gekippt und somit entleert, abschließend leer gewogen, bevor sie wieder abgestellt werden. Ein solcher Abholvorgang nimmt ca. 5 - 10 Minuten in Anspruch, wenn keine Schwierigkeiten auftreten.
In den meisten Geflügel- und Schweinehaltungen sind die Container so auf dem Betrieb platziert, dass ein Befahren des Betriebsbereiches nicht oder nur am Rande erforderlich ist. In gemischten Betrieben werden die Tierarten, insbesondere Geflügel und Schweine, in einem Container gemeinsam gelagert, was die Verwiegung bzw. die Zuordnung der Gewichte zur Tierart unmöglich macht. In solchen Fällen erfolgt die Zuordnung des Gesamtgewichtes in der Regel zu der Tierart, die vom Tierhalter zur Abholung angemeldet wurde. In der überwiegenden Anzahl von Betrieben ist die Lagerung der Tierkörper in Ordnung bzw. sogar vorbildlich.
Folgende Probleme und Mängel bei der Lagerung der Tierkörper treten jedoch auf:
Auffällig ist, dass eine Reihe von Tierhaltern kaum Kontakt zum Fahrer aufnehmen, wenn dieser auf den Betrieb gefahren kommt. Dies erschwert die Kommunikation von Problemen bei der Lagerung oder Abholung deutlich.
Bei Feststellung erheblicher Mängel wird vom Fahrer ein Formblatt ausgefüllt und dem Wiegeschein beigefügt. Nach Ankunft im Verarbeitungsbetrieb (VTN) werden die Wiegescheine mit den Protokollen bei der Verwaltung abgegeben. Von dort aus wird bei den betroffenen Tierhaltern angerufen und das Anliegen vorgetragen. Anschließend wird eine Liste erstellt, die den Fahrern bei der nächsten Tour mitgegeben wird. Auf dieser Liste wird von den Fahrern vermerkt, ob sich die Situation verbessert hat. Wenn dies nach einer weiteren Aufforderung nicht der Fall ist, wird das zuständige Veterinäramt informiert.
Um die Lagerung, Abholung und Verarbeitung und damit die Seuchenhygiene zu verbessern sowie die Kosten der Tierkörperbeseitigung zu senken, sollten folgende Standards für die Lagerung der Tierkörper und tierischen Nebenprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben gelten:
In einigen Beständen ist das Thema sehr gründlich durchdacht und die Anforderungen gut umgesetzt worden. So ist z.B. die Kadaverlagerung eines Ferkelerzeugers durch einen Zaun von der Tierhaltung getrennt. Die Tierkörper werden über eine Rutsche von der Betriebsseite in die Container verbracht. Die Container werden auf unter 8 °C gekühlt und der hydraulische Deckel ist nur über einen Zahlencode zu öffnen.
Solche Initiativen verdienen Beachtung und sind ggf. Beispiel für zukünftige Anforderungen, die z. Zt. in Niedersachsen in einem sog. Leitfaden zusammengetragen werden und so den Landwirten und Landkreisen sowie kreisfreien Städten als Umsetzungshilfe dienen sollen.
Bei allen Fragen zur Tierkörperbeseitigung erreichen Sie uns am besten per E-Mail unter info@ndstsk.de
oder per Telefon unter 0511 / 7015690
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